Einfacher Bebauungsplan Nr. 82 der Hansestadt Stralsund „An der Dänholmstraße“
Planunterlagen liegen ab 20. November aus
Der Bereich um den Turm des ehemaligen Elektrizitätswerkes, Teile der ehemaligen Strahlwerft und der Bereich zwischen Dänholmstraße und Ziegelstraße werden überplant. Es handelt sich um einen einfachen Bebauungsplan ohne Festsetzung der Art der Nutzung. Die Grundlagen dafür sind das Baugesetzbuch sowie die Baunutzungsverordnung.
Planungsziel ist die Förderung des Strukturwandels nach Aufgabe des produzierenden und maritimen Gewerbes durch Ansiedlung hochwertiger Büro-/ Forschungs-/ Dienstleistungsnutzungen an diesem Standort. Hierzu ist für das Areal die Erschließung auszubauen und durch eine nutzungsangepasste Bebauung baulich zu verdichten. Der Bebauungsplan schafft die Möglichkeit für eine optimale Grundstücksausnutzung für die gewünschten Nutzungen durch zusammenhängende Baufelder und eine größere Höhe.
Vom 20. November bis 21. Dezember können die Planunterlagen des einfachen Bebauungsplanes Nr. 82 im Bauamt und online (www.stralsund.de/oeffentlichkeitsbeteiligung) eingesehen werden. In dieser Zeit kann sich jeder über die Planungsziele und Festsetzungen informieren und seine Stellungnahme dazu im Bauamt oder per E-Mail an stadtplanung@stralsund.de abgeben.