Was ändert sich ab dem 6. April in den Kultur- und Sporteinrichtungen der Hansestadt Stralsund?
Museumshaus l Stadtbibliothek l Zoo l Sportstätten
Besuch im Museumshaus
Das Museumshaus in der Mönchstraße 38 bleibt weiterhin dienstags bis sonntags von 10 Uhr bis 17 Uhr geöffnet. Aufgrund der Änderungen in der Corona-Landesverordnung ist für den Besuch ab Dienstag, den 6. April, eine vorherige Terminvereinbarung notwendig. Besucherinnen und Besucher melden ihre Wunschzeit unter der Nummer 03831 253 605 beim Museumspersonal telefonisch an.
Ebenfalls neu ist ab dem 6. April, dass der Besuch nur für solche Besucherinnen und Besucher zulässig, die über ein tagesaktuelles negatives COVID-19-Schnell- oder Selbsttest-Ergebnis verfügen und dieses an der Kasse vorlegen können. Tagesaktuell ist ein Test, wenn dieser vor maximal 24 Stunden vorgenommen wurde.
Das STRALSUND MUSEUM ist verpflichtet, von allen Besucherinnen und Besucher die Kontaktdaten zu erfassen. Das ist an der Kasse über die luca-App sicher und verschlüsselt möglich. Für alle anderen besteht weiterhin die Möglichkeit, das Formular zur Datenerfassung an der Kasse des Museumshauses auszufüllen.
Besuch der Stadtbibliothek
Die Stadtbibliothek bleibt weiterhin geöffnet. Aufgrund der Änderungen in der Corona-Landesverordnung ist für den Besuch ab Dienstag, den 6. April, eine vorherige Terminvereinbarung notwendig. Besucherinnen und Besucher melden ihre Wunschzeit je nach Verfügbarkeit unter der Nummer 03831 253 678 bei den Mitarbeiterinnen telefonisch an. Da je Einzeltermin nur Besucher aus demselben Hausstand teilnehmen dürfen, ist die Besuchszeit im Sinne aller Nutzer pro Hausstand auf 15 Minuten begrenzt. Daneben besteht weiterhin die Möglichkeit, sich Medienwünsche nach Vorbestellung per E-Mail an stadtbibliothek@stralsund.de oder per Telefon unter 03831 253 678 zusammenstellen und zur Abholung nach Terminvereinbarung bereitlegen zu lassen.
Die Stadtbibliothek ist verpflichtet, von allen Besucherinnen und Besucher die Kontaktdaten zu erfassen. Das ist im Eingangsbereich über die luca-App sicher und verschlüsselt möglich. Für alle anderen besteht weiterhin die Möglichkeit, das Formular zur Datenerfassung vor Ort auszufüllen.
Empfehlung einer Terminvereinbarung für den Zoobesuch
Der Zoo bleibt auch nach den Osterfeiertagen täglich von 9 Uhr bis 18:30 Uhr geöffnet. Aufgrund der zu erwartenden Nachfrage empfiehlt der Zoo, ein Online-Ticket mit der geplanten Besuchszeit auf der Internetseite des Zoos www.stralsund.de/zoo vorab zu erwerben. Der Zoo Stralsund kann so im Interesse aller den Zooeinlass effizienter gestalten. Der Kurzlink direkt zur Buchung: https://bit.ly/39uZSDa
Der Zoo ist verpflichtet, von allen Besucherinnen und Besucher die Kontaktdaten zu erfassen. Das ist am Zooeingang über die luca-App sicher und verschlüsselt möglich. Für alle anderen ist das Ausfüllen eines Formulars zur Datenerfassung erforderlich. Das Formular steht auf der Internetseite www.stralsunde.de/zoo zum Ausdruck zur Verfügung (PDF "Zoobesuch - Kontaktdatenerfassung") und kann bequem vor dem Zoo-Besuch zu Hause ausgefüllt und dann mitgebracht werden. So lassen sich Wartezeiten vermeiden.
Nutzung der Sportanlagen
Gemäß § 2 Abs. 21 der Corona-Landesverordnung M-V ist der Trainings-, Spiel- und Wettkampfbetrieb im Freizeit-, Breiten- und Leistungssport grundsätzlich in allen Sportarten untersagt. Jedoch hält die Hansestadt Stralsund einige Sportanlagen für den Kinder- und Jugendsport (bis 20 Jahre) mit max. 20 Personen offen.
Unter Berücksichtigung der Witterung und der Vegetationsphase bleiben folgende Sportaußenanlagen geöffnet:
Tennenplatz Jahnsportstätte, Kunstrasenplatz im Paul-Greifzu-Stadion, Rasenplatz Dänholm sowie Spielfläche an der Schill-Halle und Sportplatz Rosa Luxemburg.
Die Vereine mit Angeboten für Kinder und Jugendliche können sich unter der E-Mail-Adresse sport@stralsund.de für Trainingszeiten zwischen 15 bis 22 Uhr an Wochentagen und 9 bis 20 Uhr am Wochenende anmelden.
Parallel zu den Vereinen können auf den Trainingsflächen auch maximal 5 Personen aus maximal zwei Hausständen Individualsport treiben, wenn die jeweils festgelegte Personenzahl auf der Anlage nicht überschritten wird. Darüber hinaus ist laut Landesverordnung kein Erwachsenensport mehr möglich.
Die Aushänge an den genannten Sportanlagen mit den rechtlichen Bestimmungen sowie den Sicherheits- und Hygieneregeln sind stets zwingend zu beachten. Bei Nichtbeachtung müsste die jeweilige Anlage unter Umständen geschlossen werden. Die Umkleiden und Sanitärbereiche sind auch weiterhin nicht geöffnet.