Land untersagt Silvesterfeuerwerke - auch das in Stralsund
Schon im Ergebnis der Videoschaltkonferenz zwischen Bundeskanzlerin und den Ministerpräsidentinnen sowie Ministerpräsidenten am 25. November klang es an: Öffentlich veranstaltete Feuerwerke sind untersagt. Die Umsetzung dieses Beschlusses hat das Land in seiner gestern (01. Dezember) veröffentlichten Verordnung geregelt. Auch danach sind öffentlich veranstaltete Feuerwerke zum Jahreswechsel verboten. Mit dieser Rechtslage wird die Durchführung eines öffentlichen Feuerwerks durch die Hansestadt Stralsund unmöglich.
"Nachdem schon im November klar war, dass es unser traditionelles Molenfeuer auf der Hafeninsel nicht geben darf, sind durch die neue Landesverordnung nun auch alle Hoffnungen auf unseren Plan B dahin," informiert André Kretzschmar, Leiter der Stralsunder Tourismuszentrale. Als offizieller Veranstalter wollte er mit vier dezentralen Feuerwerken den Stralsundern das Feuerwerk quasi nach Hause bringen, um große Menschenansammlungen an einem zentralen Punkt in der Stadt zu vermeiden. Aus dem gleichen Grund sollten die genauen Orte im Stadtgebiet im Vorfeld ungenannt bleiben. André Kretzschmar bringt sein großes Bedauern auf den Punkt: "Wir wollten den Himmel über Stralsund erhellen, nun bleibt uns das Leuchten der Sterne."